„Eine neue Regelung im Baurecht sorgt dafür, dass für PV-Freiflächenanlagen am Rand von Autobahnen kein Bebauungsplan mehr aufgestellt werden muss, wenn die betreffende Fläche nicht weiter als 200 Meter vom Fahrbahnrand entfernt ist“, berichtet die Schwäbische Zeitung am letzten Wochenende.
Die Gemeinden entlang der A 96 befürchten jetzt einen Wildwuchs von Photovoltaik-Anlagen. So schätzt die Gemeinde Leutkirch die dafür möglichen Flächen auf etwa 500 Hektar. Aufgrund der neuen Gesetzeslage hat die Gemeinde hier allerdings kaum mehr die Möglichkeit etwas zu verhindern.
Allerdings könnten die Gemeinden proaktiv die Chancen der Energiewende nutzen. Zum Beispiel kann man auf 500 Hektar mehr als 250 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Das ist mehr als Leutkirch heute verbraucht. Nach den aktuellen Vergütungen für PV-Strom sind das jährliche Einnahmen von etwa 25 Millionen Euro.
Nachdem allerdings der PV-Strom nur fließt wenn die Sonne scheint, braucht es ein ausgeklügeltes Energiemanagement. Die Grafik unten zeigt, wie so etwas prinzipiell funktionieren könnte. Für die konkrete Umsetzung braucht es natürlich professionelle Firmen, die so etwas schon gemacht haben. Auch Gemeinden wie Wilpoldsried haben schon sehr viel Erfahrung zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende gesammelt.
Ideal ist eine Beteiligung der Bürger – eigenen Strom zu verbrauchen und zusätzlich noch Geld verdienen, ist attraktiv.
Erstaunlich, dass man mit Photovoltaikanlagen auf 500 Hektar mehr als 250 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren kann. Dadurch ist wirklich eine Energiewende möglich. Ich finde die neue Regelung echt gut.