Das Solarspitzen-Gesetz

Was für ein Name für ein Gesetz und was für ein Tag!

Die sehr turbulente Bundestagssitzung vom letzten Freitag (31.Januar 2025) bleibt uns noch lange in Erinnerung: Viele Emotionen, wenig Inhalte und Wahlkampf pur. Für die Themen von h2connect/Bodensee war die von der breiten Öffentlichkeit wenig beachtete Verabschiedung des  Solarspitzen-Gesetzes  wichtig. Das Gesetz war übrigens von SPD, Grünen und der CDU/CSU gemeinsam getragen und wurde von den Fachverbänden begrüßt – es geht auch harmonisch!

Nachdem Inhalte von Gesetzen immer sehr komplex und für Laien schwer verständlich sind, führen reißerische Schlagzeilen in Verbindung mit einem merkwürdigen Namen schnell zu einer öffentlichen Verunsicherung. Daher wollte ich ganz kurz wenige, stark vereinfachte Aspekte erklären:

Mit dem schnellen Ausbau der Sonnen- und Windenergie kommt es immer häufiger vor, dass mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Das hat negative Preise an der Strombörse zur Folge (das heißt Käufer bekommen Geld, wenn sie Strom beziehen), und die Betreiber des Stromnetzes müssen Maßnahmen ergreifen, um das Netz stabil zu halten. Im Gesetz wurde jetzt beschlossen, bei neuen Photovoltaik-Anlagen (ab 7 kW Nennleistung) die maximale Einspeise-Leistung auf 60 Prozent zu begrenzen, wenn es keine intelligenten Messsysteme gibt. Bei intelligenten Messsystemen kann bei negativen Strompreisen der Netzbetreiber die Leistung begrenzen.

Habe ich jetzt Nachteile, wenn ich plane, eine Photovoltaikanlage auf meinem Haus zu installieren? Nein!

Dafür ist es wichtig zu wissen, dass

  • 100 Prozent Leistung einer Photovoltaik Anlage ein theoretischer Wert ist. In der Praxis werden selten mehr als 70 Prozent erreicht.
  • Finanziell entscheidend ist der selbst verbrauchte Strom und nicht der eingespeiste Strom, der nach Abzug des Eigenverbrauchs nur  in sehr seltenen Situationen begrenzt werden dürfte
  • Sollte der Strom einmal begrenzt werden, dann wird der Zeitraum für die Vergütung (20 Jahre) um die entgangene Vergütung verlängert.

Fazit:

Es gibt keinerlei Gründe, die gegen eine Photovoltaik-Anlage auf dem Haus sprechen, aber sehr viele Gründe, die dafür sprechen

 

P.S. Zum Titelbild: Fassaden-PV bringt nicht nur im Winter viel Sonnenstrom, sondern ist auch netzdienlich (keine Stromspitzen zur Mittagszeit)

 

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1 Kommentar zu „Das Solarspitzen-Gesetz“

  1. Ein guter Denkanstoß für die Südfassasden-Nutzung – wenn möglich in Verbindung mit Ost-West-Fassaden, wenn´s vom Sonnenbogen-Verlauf gut passt.
    Allein im Gewerbegebiet in Lindau (Robert-Bosch-Straße) eignen sich einige Flächen an Gewerbehallen…
    Oder –
    Wenn ein neues Parkhaus am Berliner Platz / Bahnhof Reutin kommen sollte – dann ist das wieder eine gute Gelegenheit an solche Flächen zu denken und einzuplanen.

    Es sind die Fassadenfläche, die besonders auch im Winterhalbjahr bei tief stehender Sonne jeden Tag Licht in Strom – und ggf. Wärme wandeln – ohne großen techn. Aufwand.
    (Allenfalls der Regulative und Organisatorische – aber das ist kein technisches Problem)

    Beste Grüße
    J. Seitz – Lindau

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