Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Demnach können Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie die dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien gefördert werden. Konkret handelt es sich um die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.
Für das Umstellen der Busflotten, das Umrüsten der Betriebshöfe und Machbarkeitsstudien stellt sein Ministerium bis 2025 mehr als eine Milliarde Euro Fördermittel bereit. Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2025 soll zusätzliches Geld folgen.