Die Bayerische Regierung hat beschlossen, dass ab dem 1.April 2025 E-Fahrzeuge bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen.
Das gilt für alle Fahrzeuge mit batterie-elektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb, sowie für Plug-In Hybride, genau wie es vor vielen Jahren im E-Mobilitäts-Gesetz des Bundes definiert worden war. Bislang konnte allerdings jede Gemeinde für sich beschließen, ob sie das E-Mobilitäts-Gesetz anwendet oder nicht. Auf alle Fälle findet man an den öffentlichen Parkplätzen nur sehr selten Hinweise auf diese Befreiung von den Parkgebühren – die Kommunen wollen nicht auf die lukrativen Einnahmen aus Parkgebühren verzichten. Dabei liegt die Anzahl der E-Autos heute gerade bei etwa drei Prozent des Fahrzeugbestandes – eine sehr überschaubare Mindereinnahme im Vergleich zum Wert eines ehrlichen Bekenntnisses zum Klimaschutz. Mancher Gemeinderat findet sogar das mit den E-Autos blöd und will denen keinerlei Vorteile gönnen.
Jetzt hat die bayerische Regierung ein Machtwort gesprochen!
Spannend wird noch die Umsetzung bei Parkplätzen, die mit einer Schranke versehen sind. Lassen wir uns überraschen.